Das Gebiss des Labradors
Der erwachsene Labrador hat 42 Zähne, 20 im Oberkiefer und 22 im Unterkiefer. Zusammen bilden sie das Gebiss. Hunde sind heterodonte Säugetiere, d.h. die unterschiedlichen Funktionen der Zähne spiegeln sich in ihren unterschiedlichen Formen wider. Die vorderen Backenzähne oder Lückenzähne sind bleibende Zähne, während die Schneidezähne, die Fangzähne und die hinteren Backenzähne beim Junghund ausfallen und ersetzt werden.
Die Zahnformel beim Welpen lautet: I 3/3; C 1/1; M 4/4. Bei der Geburt ist der Welpe noch zahnlos, mit dem 20. Tag beginnen die Milchzähne durchzubrechen, in dieser Reihenfolge: Fangzähne nach 3 Wochen, dann die Lückenzähne PM3 und PM4. I1 kommt dann in einem Alter von 4 Monaten und bleibt beim erwachsenen Tier erhalten. Im Alter von etwa drei bis 5 Monaten werden dann alle Milchzähne ersetzt. Die Backenzähne brechen ebenso wie die bleibenden Schneidezähne und Fangzähne im Alter von vier bis fünf Monaten durch, die unteren M2 mit fünf Monaten, die oberen M2 und PM mit fünf bis sechs Monaten und die hinteren Backenzähne mit sechs bis sieben Monaten.
Die Zahnformel für einen erwachsenen Labrador lautet für den halben Kiefer: I3/3; C1/1; PM 4/4; M 2/3. Die Schneidezähne sind oben größer als unten und werden von der Mitte aus mit 11, 12 und 13 benannt. Die Fangzähne haben eine konische Form, sind aber beim Welpen noch feiner und schlanker. Die Backenzähne und die Lückenzähne tragen die Bezeichnung Prämolaren, Reißzahn und Molaren.
Überzählige Zähne sind selten, während zu wenige häufiger vorkommen und eine zu geringe Anzahl die Zuchtzulassung verhindern kann.
Das korrekte Gebiss ist ein Scherengebiss. Die oberen und unteren Zahnbögen sitzen genau aufeinander und es darf keine Seitwärtsbewegung erkennbar sein. Die oberen Schneidezähne bedecken einen Teil der unteren.
Im Falle eines Vorbisses ragt der Unterkiefer über den Oberkiefer hinaus hervor. Sollten dagegen die die oberen Schneidezähne vorstehen, liegt ein Rückbiss vor.
Im LCD muss das Gebiss eines Zuchthundes wie folgt beschaffen sein: Eine komplette Schere, Zangengebiss ist nicht zulässig. Bei mehr als 4 fehlenden Zähnen erhält der Hund keine Zuchtzulassung. Fehlen P4 oben oder M1 unten erfolgt die Auflage, nur mit vollzahnigem Partner zu verpaaren.