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Tierhaltung in Eigentumswohnungen
Die Tierhaltung in Eigentumswohnanlagen kann durch den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung nach § 15 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingeschränkt werden...
Tierhaltung in Mietwohnungen
Hinsichtlich der Haltung von Tieren in Mietwohnungen sieht das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine mietrechtlichen Bestimmungen vor. Diesbezügliche Regelungen werden normalerweise in den Mietvertrag aufgenommen...
Quelle: Deutscher Tierschutzbund E.V.